Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Dienstleistungen und sonstige Leistungen der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR.
2. Etwaigen entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR wird hiermit widersprochen.
3. Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss
1. Der Vertragsschluss kann mündlich oder schriftlich erfolgen, auch per Fax oder E-Mail.
2. Die Angebote der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR sind für die Dauer von 4 Wochen ab Erstellung (Datum) des Angebots verbindlich.Die im Angebot von der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot zugrunde gelegten Daten unverändert bleiben.
3. Werden nach Vertragsschluss Zusatzarbeiten/-leistungen beauftragt, werden diese separat und zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für Änderungen in Bezug auf bereits beauftragte Leistungen, sofern diese einen abrechenbaren Mehraufwand umfassen.

§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR ist berechtigt, bei Aufträgen, bei denen Materialien oder Fremdleistungen zugekauft werden müssen, oder bei denen Porto anfällt, unmittelbar nach Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe des Preises der Materialien, der Fremdleistung oder des zu erwartenden Portos zu verlangen.
2. Die Stellung von Abschlagsrechnungen unter Bezeichnung der erbrachten Leistungen ist zulässig.
3. Verweigert der Kunde die Zahlung von Anzahlungen oder Abschlagsrechnungen unberechtigt, steht die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR ein Leistungsverweigerungsrecht in Bezug auf die von ihr zu erbringende Leistung zu.
4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR berechtigt, Verzugszinsen und Verzugsschaden geltend zu machen.
5. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR dem Kunden eine angemessene Frist zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen setzen mit der Erklärung, dass sie bei Nichtzahlung innerhalb der Nachfrist den Vertrag kündigt bzw. vom Vertrag zurücktritt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht oder Leistungsverweigerungsrecht wegen behaupteter Gegenforderungen nur in Bezug auf solche Ansprüche zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu, soweit dies im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.

§ 5 Lieferung
1. Lieferungen erfolgen gemäß den getroffenen Vereinbarungen an den Kunden oder an eine von ihm benannte Lieferadresse bzw. die von ihm benannte Transportperson/das von ihm benannte Transportunternehmen.
2. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche vereinbart werden.
4. Treten Verzögerungen durch den Kunden oder von ihm beauftragte Unternehmen oder Personen ein (z.B. durch Änderungswünsche, verspätete Zulieferung von Daten, Informationen oder von ihm zuzuliefernde Materialien) verlängern sich die vereinbarten Liefertermine.
5. Tritt aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Gründe, die die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR nicht zu vertreten hat, eine Lieferverzögerung ein, so haftet die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR nicht. Die Liefertermine werden entsprechend des Ereignisses, das die Lieferverzögerung verursacht hat, angepasst, soweit dies möglich ist.

§ 6 Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Exemplare sofort zu überprüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abgabe der Freigabeerklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst im Fertigungsprozess entstehen.
2. Der Kunde hat die gelieferte Ware sofort nach Auslieferung zu überprüfen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich nach deren Erkennen, spätestens eine Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Mängel sind so detailliert wie möglich zu beschreiben.
3. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
4. Soll der Auftrag in einer bestimmten Farbe ausgeführt werden, so ist der Kunde verpflichtet, die für deren Realisierung erforderlichen Daten beizuliefern. Verarbeitungsbedingte farbliche Abweichungen können in keinem Fall beanstandet werden. Das Gleiche gilt für Abweichungen zwischen Andruck und Auflagendruck.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Druckprodukten bei Verträgen mit Verbrauchern bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises vor.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR das Eigentum an den gelieferten Druckprodukten bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer etwa bestehenden Geschäftsbeziehung vor.
3. Die Ware darf vor vollständiger Kaufpreiszahlung ohne Zustimmung der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sofern ein Zugriff Dritter auf die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR gehörende Ware erfolgt, hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen.
4. Ist der Kunde als Unternehmer berechtigt, die Druckprodukte im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, werden die Forderungen des Kunden aus etwaigen Weiterveräußerungen an Dritte, hiermit an die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR, abgetreten. Dies dient zur Sicherung von ausstehenden Forderungen.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Ist der Kunde gemäß den vertraglichen Vereinbarungen verpflichtet, Materialien beizustellen, so sind diese zum vereinbarten Zeitpunkt frei Haus an die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR zu liefern.
2
. Zum Ausgleich von Auflagendifferenzen und Rückverlusten ist eine Mehranlieferung von 10 % des zu verarbeitenden Materials erforderlich.
3. Liefert der Kunde Daten in elektronischer Form, ist er dafür verantwortlich, dass diese weder virenbehaftet sind noch in irgendeiner anderen Weise eine Gefahr für die Datenverarbeitung bei der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR darstellen. Der Kunde übernimmt die Haftung für alle Schäden, die aufgrund von virenverseuchter oder sonst schädlicher Datenträger oder Dateien bei der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR entstehen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR nur Kopien der Daten zu liefern und die Daten im Original zu sichern. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR haftet nicht für den Verlust der Daten.
5. Der Kunde haftet allein dafür, dass der Inhalt der von ihm beigelieferten Druckvorlagen, Daten, Werbemittel und sonstiger Materialien nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Markenrechte, verletzt. Er stellt der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR von allen etwaigen Inanspruchnahmen wegen der Verletzung solcher Rechte frei. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR haftet nicht für Fehler in den ihr übermittelten Vorlagen/Daten.

§ 9 Datenverarbeitung
1. Ist Teil des Auftrags die Verarbeitung personenbezogener Daten, die der Kunde beliefert, so ist allein dieser für rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten nach dem BDSG und anderer einschlägiger Vorschriften verantwortlich. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR nutzt die ihr übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen des Auftrags.
2. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR verpflichtet sich, bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Datengeheimnis zu wahren.
3. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR ist zur Durchführung aller technisch erforderlichen Verarbeitungen und Nutzungen der Daten berechtigt. Dazu gehört z.B. das Anfertigen von Sicherungskopien, das Anlegen von Log-Files, Zwischendateien und sonstigen Arbeitsbereichen. Nach Beendigung des Auftrags werden die gelieferten Daten auf Verlangen des Kunden, welches schriftlich binnen 4 Wochen nach der Auslieferung an die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR zu richten ist, an den Kunden zurückgegeben und, soweit im System von der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR vorhanden, gelöscht. Geht innerhalb dieser Frist kein schriftliches Rückgabeverlangen des Kunden ein, ist die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR berechtigt, die Daten zu löschen. Der Nachweis der Löschung wird gemäß den gesetzlichen Vorschriften geführt.

§ 10 Urheberrechte
Die Urheber- und Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung in jedem Verfahren und der Verwertung für jegliche Verwendungszwecke an Druckvorlagen, Skizzen, Entwürfen, usw. verbleibt bei der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR. Dem Kunden werden nur die einfachen Nutzungsrechte für den jeweiligen Vertragszweck übertragen.

§ 11 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden

§ 12 Haftung
1. Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat.
2. Im Übrigen gelten für die Haftung der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR  nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu verarbeitenden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material).
3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR.
4. Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht wurden.
5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 13 Impressum
Die Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hierzu ein überwiegendes Interesse hat.

§ 14 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
1. Auf alle Ansprüche und Forderungen aus dem Rechtsverhältnis zwischen der Firma Siebdruck Braun & Kerber GbR und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Vertragssprache ist deutsch.
3. Ist der Kunde Vollkaufmann, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Saarbrücken.
4. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder hat er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Sitz aus dem Inland verlegt oder ist der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Sitz des Kundens nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand Saarbrücken. Ist die andere Vertragspartei Verbraucher, so ist Saarbrücken nicht ausschließlicher Gerichtsstand.
5. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.